Die Varianz beherrschbar machen

Die hohe Kunst des Variantenmanagements besteht darin, mit einem Minimum an Varianten die maximale Vielfalt kundenspezifischer Ausprägungen zu generieren. Und das möglichst auf Knopfdruck. Von diesem Ideal sind die meisten Unternehmen, die kundenspezifische Produktvarianten in Losgröße eins oder ganz geringen Stückzahlen herstellen, meilenweit entfernt. Meist erzeugen sie neue Varianten ausgehend von einer bestehenden Maschine oder Anlage, die den Wünschen des Kunden am nächsten kommt, in einem zeitaufwendigen Engineering-to-Order-Prozess. Das heißt, dass sie vielleicht nicht das ganze Rad, aber zumindest Nabe und die Felge ständig neu erfinden.

Das Ganze geschieht in aller Regel unter hohem Zeitdruck, weshalb niemand die Muße hat, sich über die Modularisierung und Standardisierung der Produktreihen Gedanken zu machen. Im günstigsten Fall werden dank Klassifizierung nach Sachmerkmalleiste, die mal vor über 20 Jahren eingeführt wurde, bestimmte Teile wieder verwendet. Trotzdem ist der Teilebestand mit der Variantenvielfalt immer weiter angewachsen.

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Eine Möglichkeit, die Variantenvielfalt einzudämmen oder zumindest besser beherrschbar zu machen, ist der Aufbau intelligenter Produktbaukästen. Geht nicht, gibt’s nicht, werden viele Hersteller von kundenspezifischen Maschinen und Anlagen sagen – dafür sind die Wünsche unserer Kunden viel zu unvorhersehbar. Richtig daran ist, dass sicher keines ihrer Produkte dem anderen gleich wie ein Ei dem anderen. Aber alle haben Schale, Luftkammer, Membran, Dotter, Eiklar und andere Komponenten, die sich mit ihren Ausprägungen in einem Baukasten abbilden ließen.

Selbst wenn man nur 70 Prozent eines Produkts aus dem Baukasten zusammenstellen kann, bedeutet das eine enorme Zeit- und Kostenersparnis für die Unternehmen. Und bessere bzw. besser an die Kundenbedürfnisse angepasste Produkte, denn die Ingenieure können sich auf die restlichen 30 Prozent Engineering-Arbeit konzentrieren. Die Wiederverwendung von vielen Komponenten und Funktionsmodulen hat außerdem den Vorteil, dass sie nicht erneut validiert zu werden brauchen, was im klassischen Engineering-to-Order-Prozess ein wichtiger Zeitfresser ist, insbesondere wenn bei der Validierung Probleme entdeckt werden, die spät im Prozess behoben werden müssen.

Produktbaukästen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen systematisch aufgebaut werden. Das erfordert in aller Regel ein Reengineering der bestehenden Produkte, die so strukturiert werden müssen, dass mit einem Minimum an Varianten ein Maximum an kundenspezifischen Ausprägungen erzeugt werden kann. Ganz wichtig dabei ist, sich darüber Gedanken zu machen, welche Varianz wirklich benötigt wird. Viele Unternehmen bieten eine historisch gewachsene Produktvielfalt, die vom Kunden eigentlich gar nicht in ausreichender Zahl nachgefragt wird. Diese hausgemachte Vielfalt muss erst mal bereinigt werden.

Die Automobilindustrie mag sich momentan nicht gerade als Vorbild eignen, aber in punkto Standardisierung und Modularisierung der Produkte kann man sicher von ihr lernen. Dank Produktplattformen, Längst- und Querbaukästen schaffen es VW & Co., mit einer beherrschbaren Varianz eine wachsende Zahl von Fahrzeugmodellen mit immer mehr kundenindividuellen Konfigurationen anzubieten. Der Nachteil dieser Systematik ist natürlich, dass Software-Algorithmen zur Manipulation des Schadstoffausstoßes plötzlich in Millionen von Fahrzeugen stecken.

Maschinen- und Anlagenbauer werden die Modularisierung und Standardisierung nicht so weit treiben können, dass sie alle Kundenwünsche aus dem Baukasten bedienen. Umso wichtiger ist eine klare Festlegung dessen, was an kundenindividuellen Varianten zulässig sein soll. Und die entsprechende IT-Unterstützung: Die Kombination von Configure- und Engineering-to-Order-Prozess erfordert nach Ansicht von Experten ein leistungsfähiges, PLM-gestütztes Variantenmanagement.

Engineering-getriebene Unternehmen benötigen ein PLM-System, um die Baukastensystematik abzubilden und über den Produktlebenszyklus zu pflegen. Es reicht nicht, die Produktbaukästen einmal aufzubauen. Sie müssen leben und sich mit den Marktanforderungen verändern, sonst werden sie zu einem Innovationshindernis.

Bürokratische Hürden für den Mittelstand

Ungeachtet der politischen Anstrengungen zum Abbau der Bürokratie wird die bürokratische Belastung gerade für kleinere und mittlere Unternehmen immer größer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid im Auftrag des Software-Herstellers Sage in diesem Frühjahr durchgeführt hat. 69% der befragten Unternehmen gaben an, die Belastung sei in den letzten 12 Monaten stark oder sehr stark gestiegen. Es hat den Anschein, als sei das Monster nicht mehr zu bändigen.

Die Bürokratiebelastung wird von praktisch allen Unternehmen als hoch oder sehr hoch eingestuft. Aufgeschlüsselt nach verschiedenen Rechtsbereichen stehen Steuern und Sozialversicherung, Arbeitsschutz und -sicherheit sowie Statistik und Dokumentationspflichten an Spitze der der nach oben offenen Belastungsskala. Überraschend ist, dass Produktsicherheit, Zulassungen und Genehmigungen vor allem den Unternehmen im  Dienstleistungssektor zu schaffen machen, während der Aufwand für den Umweltschutz im produzierenden Gewerbe als besonders belastend empfunden wird, was nicht weiter verwunderlich ist.

Mit freundlicher Genehmigung Sira Anamwong, www.FreeDigitalPhotos.net
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Die Ergebnisse der Studie sind vor allem deshalb interessant, weil sie in einem eklatanten Widerspruch zum amtlich erfassten Bürokratiekosten-index stehen, der seit Jahren sinkt. Allerdings erfasst dieser Index nur die reinen Informationspflichten der Unternehmen und nicht den deutlich weiter gefassten Erfüllungsbedarf, das heißt den darüber hinaus gehenden Bürokratieaufwand und die damit verbundenen Folgekosten, wie Prof. Friederike Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) im Vorwort der Studie erläutert; das IfM hat die Studie wissenschaftlich begleitet.

Die deutschen Bürokraten sägen also fleißig weiter am Ast der Wohlstandseiche, auf dem sie selber sitzen, auch wenn sie sicher als letzte vom Baum fallen, weil sie praktisch unkündbar sind. Wenn es in Deutschland wenigstens die dehnbare Kaffeepause gäbe, die in meiner spanischen Wahlheimat den bürokratischen Arbeitseifer zwischen Vormittag und Siesta bremst. Um diese Zeit nehmen viele spanische Beamte ganz nebenbei Kontakt zur Geschäftewelt auf, was sie mit den Konsequenzen ihres bürokratischen Handelns auf das Wirtschaftsleben konfrontiert. Währenddessen widmen sich ihre deutschen Kollegen der ungezügelte Produktion von Gesetzen und Verordnungen, deren Zahl von 96% der Befragten als größte Belastung genannt wird.

Nicht nur die Zahl der Gesetze und Verordnungen, sondern auch ihre häufigen Änderungen und ihre mangelnde Verständlichkeit sind eine Belastung für die Unternehmen. Was die Befragten am meisten stört, ist der hohe zeitliche Aufwand und die Verlangsamung von Abläufen, die ihren vielleicht wichtigsten Wettbewerbsvorteil gefährdet: Die Fähigkeit, schnell und flexibel auf neue Markt- und Kundenanforderungen zu reagieren. Gerade größere mittelständische Unternehmen fühlen sich beim Zugang zu neuen Märkten und bei der Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen durch die Bürokratie gegängelt. Und immerhin ein Drittel der befragten Unternehmen hat aufgrund bürokratischer Hürden schon mal ein Projekt abgebrochen.

Ein starker Mittelstand ist eine der tragenden Säulen unseres wirtschaftlichen Wohlstands. Der zunehmende bürokratische Aufwand belastet damit auch unsere Wettbewerbsfähigkeit. Kleinere und mittlere Unternehmen können sich im Unterschied zu den Großunternehmen weder ein allumfassendes Qualitätsmanagement leisten, das sich um die Erfüllung aller möglichen Vorschriften kümmert, noch haben sie eine riesige Rechtsabteilung, um sich gegen die Konsequenzen eine eventuellen Nichteinhaltung rechtlich zur Wehr zu setzen. Ihnen bleibt meist nichts anderes übrig, als die bürokratische Belastung so hinzunehmen wie sie ist.

Zumindest im Bereich der Dokumentationspflichten bzw. der Produktsicherheit, Zulassungen und Genehmigungen, der gerade für Unternehmen in regulierten Märken sehr wichtig ist, können sie die Belastung durch  der Einsatz eines PLM-Systems aber spürbar senken.  Es stellt die Compliance von Produkten und Produkten mit den geltenden Bestimmungen sicher und vereinfacht auch die Erfüllung der Dokumentationspflichten. Diese Nutzeneffekte habe ich bei verschiedenen Anwenderinterviews festgestellt, auch wenn es sich meist um größere Unternehmen handelte.

Die Compliance-Anforderungen kleinerer und mittlerer Unternehmen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von denen der großen. Allerdings benötigen sie eine einfach und schnell zu implementierende Einstiegslösung mit einem soliden Funktionsumfang, der flexibel ausgebaut werden kann, um weitergehende Anforderungen auf dem Gebiet des Compliance- und Qualitätsmanagements abzudecken. Dank moderner Software-Architekturen sollte das aber heute kein Problem mehr sein.

Die handschriftliche Signatur hat ausgedient

In Deutschland leben einer nicht mehr ganz aktuellen Veröffentlichung der Zeitung “Die Welt” zufolge 2,3 Millionen Analphabeten und weitere 7,5 Millionen, die kaum mehr als ihren Namen schreiben können. Wenn das Beispiel von PISA-Vorbild Finnland Schule machen sollte, dürften es künftig sogar noch ein paar Millionen mehr werden. Die Finnen wollen ernsthaft die Vermittlung der Schreibschrift aus dem Lehrplan der Grundschulen streichen. Stattdessen sollen die Kinder mit allen Fingern tippen lernen, was bei der Größe einer normalen Handytatstatur eine echte Herausforderung darstellt.

Doch was ist mit der Unterschrift? Für die Gültigkeit von vielen Rechtsgeschäften ist immer noch die handschriftliche Namenszeichnung als Nachweis der Identität der betreffenden Person und der Authentizität des unterzeichneten Dokuments erforderlich. Sollen wir Verträge, die uns den Kopf kosten können, etwa wieder mit drei krakeligen Kreuzen unterzeichnen? Wie die Freibeuter in den alten Piratenfilmen, wenn sie – meist nicht ganz freiwillig – auf irgendeinem Seelenverkäufer anheuern?

Mit freundlicher Genehmigung von Jeroen van Oostrom, www.FreeDigitalPhotos.net
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Nein, so traurig es klingen mag, die handschriftliche Signatur hat keine Zukunft mehr. In einer Welt, in der fast alle Dokumente elektronisch erzeugt und verteilt werden, muss auch die Urheberschaft und ihre Unverfälschbarkeit elektronisch bezeugt werden. Sie auszudrucken, von Hand zu unterschreiben und wieder einzuscannen, was heute in vielen Geschäftsprozessen noch gängige Praxis ist, kostet nicht nur unnötig viel Papier. Es ist auch sehr zeitaufwendig, insbesondere wenn die Dokumente auf dem Postweg verteilt und von mehreren Personen an unterschiedlichen Standorten unterzeichnet werden müssen.

Drei elektronische Kreuze am Fuße einer Email reichen als Ersatz für die Unterschrift auf Papier natürlich nicht aus. Die Signaturverordnung der EU und die darauf aufbauende Signaturgesetzgebung der Bundesregierung unterscheiden einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Unterschriften mit unterschiedlich strengen Auflagen hinsichtlich der Erstellung von Signaturschlüsseln und Signaturprüfschlüsseln sowie der Zertifizierung des Unterzeichners durch eine unabhängige Stelle. Finnland ist auch hier einen Schritt weiter: Unter bestimmten Bedingungen ist dort die elektronische Signatur mit dem Handy der handschriftlichen rechtlich gleichgestellt. Warum sollten die finnischen Kinder da noch Schreiben lernen?

Die Akzeptanz der elektronischen Unterschrift ist Voraussetzung für die Ablösung papierbasierter Geschäftsprozesse. Profitieren würden davon vor allem Unternehmen in streng regulierten Industrien wie der Medizintechnik oder der pharmazeutischen Industrie, die heute einen enormen Aufwand für die Dokumentation ihrer Produkte und Prozesse treiben müssen. Die elektronische Unterschrift würde die elektronische Bereitstellung der Dokumentation erleichtern.

In aller Regel akzeptieren die Zulassungsbehörden Dokumente mit fortgeschrittener elektronischer Unterschrift. Allerdings muss die signierende Partei nicht nur die Echtheit der digitalen Signatur und die Identität des Unterzeichners zweifelsfrei nachweisen, sondern auch den Entstehungsprozess der Dokumente zuverlässig protokollieren können. Es muss sichergestellt sein, dass nur autorisierte und eindeutig identifizierte Personen Zugang zu den elektronischen Aufzeichnungen (Records) haben, dass alle Änderungen auf ihre Quelle zurückgeführt werden können und dass die Aufzeichnungen und ihre Änderungsgeschichte im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder zugänglich gemacht werden können.

PLM-Systeme erfüllen die meisten dieser Anforderungen aus dem Stand. Sie verfügen über Rechteverwaltung, Versionskontrolle, Change Management etc. Ihre Workflow-Management-Funktionen bieten die Möglichkeit, komplexe Prüf- und Genehmigungsabläufe mit mehreren Beteiligten abzubilden. Die Integration eines digitalen Signaturverfahrens, das dem aktuellen Stand der Verschlüsselungstechnik entspricht, schafft also die Voraussetzung, um bei der Prüfung und Freigabe von Dokumenten und anderen PLM-Objekten auf die handschriftliche Signatur zu verzichten. Drei Kreuze brauchen die Mitarbeiter dann nur noch nach der nächsten Auditierung durch die Zulassungsbehörden zu machen.